Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Schübel Mietfahrzeuge (Bootsvermietung), 07407 Rudolstadt, Rudolstädter Straße 6a

(Stand Juli 2019)

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Mail erfolgen. Der Kunde hat die Möglichkeit, mehrere Personen anzumelden. Für Reservierungen ist die Anzahl der Teilnehmer, der Name des Mieters und die Wohnanschrift anzugeben. Der Vertrag kommt mit der Zusage durch Fa. Schübel Mietfahrzeuge (Vermieter) zustande. Aus betrieblichen Gründen werden Boote erst ab einer Mindestanzahl von 2 Teilnehmern (Erw.) vermietet.

2. Bezahlung

Die Bezahlung des Mietpreises und der Kaution erfolgt in bar vor Antritt der Fahrt (keine Kreditkarten). Bei nachträglicher Verlängerung der Mietdauer bzw. verspäteter Rückgabe gilt §557 BGB. Als Mindestpreis ist der Tagesmietpreis für jeden angefangenen Tag fällig, gerechnet ab 18.00 Uhr des Vortages. Der Vermieter gewährt unter bestimmten Bedingungen Rabatte. Sind die Bedingungen dafür nicht oder nicht mehr gegeben (Anzahl der Teilnehmer hat sich geändert, bzw. Mietsachen werden beschädigt oder ungereinigt zurück gegeben), so kann der Vermieter die Rabattleistung ganz oder zum Teil verweigern. 

3. Übergabe/Rücknahme der Mietsachen

Die Übergabe der Mietsachen erfolgt gegen Vorlage eines Personalausweises, Führerscheines oder Kaution. Die Mietgegenstände werden in einem sauberen und verkehrstauglichen Zustand an den Mieter übergeben. Die Rücknahme erfolgt am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist der Zustand der Mietsachen nicht wie bei Übernahme (gereinigt und unbeschädigt) oder entspricht der Abgabeort oder Zeitpunkt nicht dem Mietvertag wird die Kaution ganz oder anteilig einbehalten, oder/und die Kosten in Rechnung gestellt. 

4. Leistungen/Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist ausdrücklich kein Tourenveranstalter. Er verleiht Boote (Kanadier und Kajaks) sowie die erforderliche Ausrüstung. Weitere Serviceleistungen, wie Tourenbegleitung durch Guides, gastronomische Betreuung oder Schulung der Mitfahrer im Umgang mit Booten, sind nicht Umfang des Vertrages. Die Mietgegenstände werden gereinigt und in verkehrssicherem Zustand an den Mieter übergeben. Ein Anspruch auf bestimmte Boote besteht nicht. Die Boote werden entsprechend der betrieblichen Kapazitäten und nach Ermessen des Vermieters (Sicherheit und Handling) verliehen. Personentransfer mit dem Transporter ist nicht möglich.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände schonend und sachgerecht zu behandeln, genügend zu beaufsichtigen, sowie gegen Diebstahl zu sichern. Die Mietgegenstände müssen in gereinigten Zustand zurückgegeben werden. Werden die Boote ungereinigt zurückgegeben, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale von 10 € je Boot berechnen bzw. von der Kaution einbehalten.  

6. Voraussetzungen zum sicheren Umgang mit den Booten

Es wird vorausgesetzt, dass der Mieter und seine Mitfahrer körperlich und geistig in der Lage sind, die gemieteten Boote sicher zum Zielort zu fahren. Alle mitfahrenden Personen sind Schwimmer. Minderjährige fahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. eines bevollmächtigten Erziehers.

7. Haftung

Die Benutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden wird ausgeschlossen. Das gilt auch für Fahrräder oder andere Gegenstände, wie Gepäck, Rucksäcke o.ä., die im Auftrag des Mieters im Fahrzeug mitgenommen werden. Erziehungsberechtigte oder beauftragte Personen tragen die Verantwortung für mitfahrende Kinder in vollem Umfang. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang an den überlassenen Gegenständen entstehen. Mängel oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Werden die Mietgegenstände in einem Zustand zurückgegeben, der Reparaturen nötig macht, die auf nicht vertragsgemäßer Nutzung beruhen, haftet der Mieter neben den dafür notwendigen Aufwendungen ebenso, wie für den Verleihausfall. In diesem Fall kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten oder verrechnen. Werden durch den Mieter mehrere Personen angemeldet, haftet er auch für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der mit angemeldeten Personen gegenüber dem Vermieter.

8. Rücktritt

Aufgrund schlechter Wetterbedingungen kann eine Reservierung kostenlos storniert werden. Die Absage hat telefonisch oder mündlich zu erfolgen. Sollte eine Reservierung nicht bis 1 Stunde vor dem vereinbarten Starttermin storniert worden sein, gilt der Vertrag als geschlossen. Vom Vermieter können Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden, wenn der Kunde verspätetet absagt, oder niemand am Treffpunkt erscheint. Diese werden entsprechend den Aufwendungen bzw. Umsatzverlusten dem Kunden in Rechnung gestellt.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Rudolstadt.